{"id":204601,"date":"2020-04-24T17:22:04","date_gmt":"2020-04-24T17:22:04","guid":{"rendered":"https:\/\/freeonlinetranslators.net\/news\/germany\/corona-und-versicherungen-die-wut-der-gastronomen\/"},"modified":"2020-04-24T17:22:04","modified_gmt":"2020-04-24T17:22:04","slug":"corona-und-versicherungen-die-wut-der-gastronomen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freeonlinetranslators.net\/news\/germany\/corona-und-versicherungen-die-wut-der-gastronomen\/","title":{"rendered":"Corona und Versicherungen: Die Wut der Gastronomen"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Unter Deutschlands Gastronomen w\u00e4chst der Unmut gegen\u00fcber den Versicherungskonzernen, die die Sch\u00e4den der Coronakrise nicht voll begleichen wollen. Viele Hotel- und Restaurantbetreiber wollen nun klagen.  <\/p>\n<p>Im Streit zwischen Corona-gesch\u00e4digten Hotel- und Gastronomiebetrieben mit den Versicherungskonzernen bahnt sich eine Klagewelle gegen die Konzerne an.<\/p>\n<p>Konkret geht es um sogenannte Betriebsschlie\u00dfungsversicherungen, mit denen sich Firmen gegen die Kosten einer beh\u00f6rdlichen Schlie\u00dfung ihres Betriebes absichern k\u00f6nnen. Der Branchenverband Dehoga sch\u00e4tzt, dass 25.000 bis 40.000 Betriebe des Gastgewerbes solche Versicherungen abgeschlossen haben. &quot;Einige Hundert davon d\u00fcrften klagebereit sein&quot;, sch\u00e4tzt Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Ingrid Hartges. <\/p>\n<p>Ab Mitte M\u00e4rz hatten die Bundesl\u00e4nder nach und nach verordnet, dass Gastronomiebetriebe mit wenigen Ausnahmen geschlossen werden m\u00fcssen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzud\u00e4mmen. Durch die Absage des M\u00fcnchner Oktoberfestes in dieser Woche hat sich die Lage der Wirte insbesondere in der bayerischen Landeshauptstadt noch einmal versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>Zwar hatten sich das bayerische Wirtschaftsministerium, der Hotel- und Gastst\u00e4ttenverband Bayern und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit einigen Versicherern Anfang April auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach wollen die Konzerne bis zu 15 Prozent des Schadens \u00fcbernehmen, der Betrieben durch die Schlie\u00dfung infolge der Coronakrise entstanden ist. Etwa 70 Prozent der Sch\u00e4den, so die Annahme, w\u00fcrden den Gastronomen durch staatliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld erstattet. Bislang haben die Versicherungskammer Bayern, die Allianz, die Haftpflichtkasse Darmstadt, die N\u00fcrnberger Versicherung, der HDI und Signal Iduna erkl\u00e4rt, etwaige Anspr\u00fcche auf Basis des M\u00fcnchner Kompromisses regeln zu wollen.<\/p>\n<p>Der Dehoga Bundesverband verweist aber nun darauf, dass die Vereinbarung &quot;keine bundesweite Relevanz&quot; besitze und empfiehlt allen versicherten Betrieben, eine Schadensanzeige an die Versicherer zu richten, um m\u00f6gliche Anspr\u00fcche zu wahren. In einem aktuellen Schreiben an seine Mitglieder bezeichnet der Verband die bayerische L\u00f6sung als eine &quot;politische Erkl\u00e4rung&quot;. Es handle sich &quot;somit um eine Art Untergrenze f\u00fcr die beteiligten Versicherer, da diese nicht mehr von der von ihnen selbst abgegebenen Absichtserkl\u00e4rung abweichen k\u00f6nnen&quot;.<\/p>\n<p>Dem SPIEGEL liegt ein Gutachten des fr\u00fcheren Vorsitzenden Richters am M\u00fcnchner Oberlandesgericht, Walter Seitz, vor. Es kommt zu dem Schluss, &quot;dass der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme bei Betriebsschlie\u00dfungsversicherungen wegen der Untersagung der \u00d6ffnung von Gastst\u00e4tten grunds\u00e4tzlich uneingeschr\u00e4nkt besteht&quot;. Demnach w\u00e4ren also deutlich h\u00f6here Versicherungszahlungen f\u00e4llig.<\/p>\n<h3>Deal zulasten der Gastronomen?<\/h3>\n<p>Bisher geht die Branche sehr unterschiedlich mit dem Problem um. W\u00e4hrend einige Versicherer Sch\u00e4den durchaus begleichen, ziehen sich andere darauf zur\u00fcck, dass das Coronavirus in den Betriebsschlie\u00dfungspolicen nicht explizit erw\u00e4hnt sei. Viele dieser Policen enthalten Listen von Erkrankungen, die abgedeckt sind. Gutachter Seitz vertritt jedoch die Ansicht, derartige Listen seien oft nur als Beispiele anzusehen und enthielten keine hinreichenden Klauseln \u00fcber den Ausschluss einzelner Krankheiten und Erreger.<\/p>\n<p>Seitz stellt den bayerischen Kompromiss infrage. Eine Anrechnung der Vorteile aus der Kurzarbeitszeitregelung auf die Versicherungsleistung sei &quot;klar abzulehnen&quot;. So sieht es auch der Anwalt Ernst Testroet, der den M\u00fcnchner Augustiner-Wirt Christian Vogler in einer Auseinandersetzung mit der Bayerischen Versicherungskammer vertritt. &quot;Die Versicherungsbranche hat mit freundlicher Unterst\u00fctzung des bayerischen Wirtschaftsministeriums einen Deal auf Kosten der Gastronomen und Hoteliers gemacht&quot;, sagt Testroet.<\/p>\n<p>Auch die Allianz zieht sich mittlerweile nach SPIEGEL-Informationen in den meisten F\u00e4llen auf die Regelungen des bayerischen Vergleichs zur\u00fcck. So lehnt der Konzern es ab, mehr als 15 Prozent des Schadens zu tragen, der Thomas Weiand, dem Gastronomen des Restaurants Reinhard&#039;s am Berliner Ku&#039;damm, entstanden ist. Weiand beruft sich darauf, dass seine Police auf meldepflichtige Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes abstelle, dazu z\u00e4hle Corona seit dem 1. Februar.<\/p>\n<h3>&quot;Fragw\u00fcrdige Argumente&quot;<\/h3>\n<p>Allianz-Chef Oliver B\u00e4te hatte Anfang April im Interview mit dem SPIEGEL erkl\u00e4rt, die Allianz werde bezahlen, &quot;wenn wir Pandemiedeckung angeboten haben.&quot; Das gelte auch bei Unklarheiten, wenn ein neutraler Dritter sage, es ist versichert. Gutachter Seitz erkl\u00e4rt nun, die Gesch\u00e4ftsbedingungen einiger Versicherungsunternehmen seien nicht eindeutig, &quot;weshalb die kundenfreundlichere Auffassung anzuwenden ist&quot;. Auch der Bundesgerichtshof hat in mehreren F\u00e4llen geurteilt, dass Zweifel bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zulasten des Versicherers gehen.<\/p>\n<p>Die Allianz hat in der Vergangenheit unterschiedliche Typen von Betriebsschlie\u00dfungsversicherungen verkauft. Der Versicherer erkl\u00e4rt auf Anfrage, wenn ein Betrieb einen Vertrag mit einer &quot;individuellen Klausel&quot; abgeschlossen habe und neben der Vollschlie\u00dfung auch eine Teilschlie\u00dfung eingeschlossen sei, dann sei das Coronavirus mitversichert. In der Regel sei dies bei Krankenh\u00e4usern der Fall. Solche individuellen Klauseln k\u00f6nnen beispielsweise darauf abzielen, alle nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheiten zu umfassen.<\/p>\n<p>Laut Allianz habe aber der \u00fcberwiegende Teil der Kunden aus dem Hotel- und Gastronomiebereich standardisierte Vertr\u00e4ge ohne individuelle Klausel. F\u00fcr diese bestehe kein Versicherungsschutz gegen Corona.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Gr\u00fcnde seien, dass die Schlie\u00dfung der Betriebe aus &quot;generalpr\u00e4ventiven Gr\u00fcnden&quot; erfolge und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr f\u00fcr die Gesundheit anderer ausgehe, und dass Covid-19 &quot;ein neuer Krankheitserreger&quot; sei, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschlie\u00dfungsversicherung falle. Auch m\u00fcssten ja nicht alle Betriebe vollst\u00e4ndig schlie\u00dfen. Diesen Gastronomiebetrieben biete man daher nun freiwillig bundesweit die bayerische L\u00f6sung an, erste Auszahlungen seien bereits erfolgt.<\/p>\n<p>Versicherungsanw\u00e4lte bezweifeln, dass die Vertragslage so eindeutig ist, wie von der Allianz dargestellt. Der Berliner Rechtsanwalt Tobias Str\u00fcbing z\u00e4hlt den M\u00fcnchner Konzern zu einer Reihe von Versicherern, die schlecht formulierte Betriebsschlie\u00dfungspolicen verkauft h\u00e4tten. In deren Versicherungsbedingungen seien Pandemien nicht ausgeschlossen. Gleichwohl lehnten diese Versicherer jetzt &quot;mit fragw\u00fcrdigen Argumenten die Versicherungsleistung ab&quot;, bei Kunden, die jahrelang Beitr\u00e4ge gezahlt, keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen h\u00e4tten und daher finanziell kaum in der Lage seien, sich gegen das Gebaren der Assekuranz juristisch zu wehren. &quot;Gerade diese Versicherer haben jetzt mit der Dehoga Bayern einen fragw\u00fcrdigen Vergleich geschlossen, der f\u00fcr viele Gastronomen nachteilig sein d\u00fcrfte&quot;, sagt Str\u00fcbing. Die Allianz weist diesen Vorwurf zur\u00fcck.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter Deutschlands Gastronomen w\u00e4chst der Unmut gegen\u00fcber den Versicherungskonzernen, die die Sch\u00e4den der Coronakrise nicht voll begleichen wollen. Viele Hotel- und Restaurantbetreiber wollen nun klagen. 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