{"id":202052,"date":"2020-04-09T18:51:56","date_gmt":"2020-04-09T18:51:56","guid":{"rendered":"https:\/\/freeonlinetranslators.net\/news\/germany\/corona-krise-was-an-ostern-noch-erlaubt-ist-und-was-nicht\/"},"modified":"2020-04-09T18:51:56","modified_gmt":"2020-04-09T18:51:56","slug":"corona-krise-was-an-ostern-noch-erlaubt-ist-und-was-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freeonlinetranslators.net\/news\/germany\/corona-krise-was-an-ostern-noch-erlaubt-ist-und-was-nicht\/","title":{"rendered":"Corona-Krise: Was an Ostern noch erlaubt ist &#8212; und was nicht"},"content":{"rendered":"<p class=\"caps\">Eiersuche im Park, im eigenen Garten oder in der Wohnung? Und der Besuch bei der Oma? In den einzelnen Bundesl\u00e4ndern sind die Corona-Regeln zu Ostern sehr unterschiedlich. Der \u00dcberblick.  <\/p>\n<p>Die frohe Botschaft zuerst: Die Ostereiersuche ist sicher, in allen Bundesl\u00e4ndern, selbstverst\u00e4ndlich. Aber wo genau? Und was ist mit Familientreffen? Da fangen die Unterschiede schon an: Schleswig-Holstein erlaubt Familientreffen von maximal zehn Personen, Baden-W\u00fcrttemberg nur von Verwandten in gerader Linie. Und Motorradtouren? In Sachsen nicht, in Baden-W\u00fcrttemberg ja. Sie merken schon, es geht um Details. Damit Sie schnell Bescheid wissen, was bei Ihnen \u00fcber Ostern erlaubt ist und was nicht, hier der \u00dcberblick: <\/p>\n<p><strong>Hamburg: Feuer nein, Spazieren ja<\/strong><\/p>\n<p>Ostereiersuchen? Im eigenen Garten kein Problem, auch in den Gr\u00fcnanlagen eines Mehrparteienhauses - solange der Abstand gewahrt wird. Zur Erinnerung: 1,50 Meter, zwei Meter schaden nat\u00fcrlich auch nicht. Auch der Spaziergang ist erlaubt, im Wald, im Park, wo auch immer, allerdings nur mit den Menschen, die im eigenen Haushalt leben, also der Familie, dem Lebenspartner. Wer allein lebt, darf mit h\u00f6chstens einer haushaltsfremden Person unterwegs sein. Von gro\u00dfen Familientreffen sollten die Hamburger doch bitte absehen, r\u00e4t B\u00fcrgermeister Peter Tschentscher, strikt verboten ist der Besuch von Angeh\u00f6rigen an Ostern jedoch nicht. Mit Feuer wird in Hamburg in diesem Jahr allerdings nicht gefeiert, alle Osterfeuer sind abgesagt. <\/p>\n<p><strong>Berlin: Joggen in Brandenburg?<\/strong><\/p>\n<p>Ostereier d\u00fcrfen drau\u00dfen gesucht werden, egal wo, Hauptsache, die Abstandsregeln werden eingehalten. Und auch ein Osterfeuer ist erlaubt, im eigenen Garten, sogar ohne umweltrechtliche Genehmigung. Allerdings nur mit den Menschen, die zusammen im Haushalt leben oder dem Partner oder der Partnerin. Denn die Kontaktbeschr\u00e4nkungen bleiben auch \u00fcber Ostern in Kraft: \u00c4ltere oder kranke Menschen d\u00fcrfen zwar grunds\u00e4tzlich au\u00dferhalb von Pflegeeinrichtungen besucht werden, aber wenn m\u00f6glich sollte der Kontakt trotzdem vermieden werden, schlie\u00dflich geh\u00f6ren diese zur Risikogruppe. Wer im gleichen Haushalt lebt, darf nat\u00fcrlich zusammen feiern - und auch raus, sogar ins nahe gelegene Brandenburg, wenn sich alle &quot;ma\u00dfvoll verhalten&quot;, wie es Brandenburgs Innenminister Michael St\u00fcbgen ausdr\u00fcckt. Brandenburg werde f\u00fcr die Berliner B\u00fcrger nicht gesperrt. Allerdings nur zu sportlichen Zwecken; Restaurants und Caf\u00e9s sind dicht. Also: Ausflug nein, Joggen schon.   <\/p>\n<p><strong>Brandenburg: Eiersuche zu Hause<\/strong><\/p>\n<p>Auf Ausfl\u00fcge und Reisen sollten die Brandenburger auch an Ostern verzichten, r\u00e4t Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher und empfiehlt, auch die Ostereier zu Hause zu verstecken. Wer drau\u00dfen unterwegs ist, soll den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zusammen feiern d\u00fcrfen die Menschen, die zusammen in einem Haushalt leben. Die Eind\u00e4mmungsverordnung untersagt auch an Ostern jegliche Feste oder Versammlungen dar\u00fcber hinaus. Nonnenmacher in ihrer Mitteilung an die B\u00fcrger: &quot;Wir alle m\u00fcssen auf private Familienfeiern, gemeinsame Ausfl\u00fcge, Gottesdienstbesuche, Osterfeuer und andere traditionelle Osterbr\u00e4uche in diesem Jahr bedauerlicherweise verzichten.&quot; <\/p>\n<p><strong>Bayern: Kleingarten statt Grillen im Park<\/strong><\/p>\n<p>Ostereier suchen? Ja, theoretisch auch in \u00f6ffentlichen Gr\u00fcnanlagen, etwa im Rahmen des famili\u00e4ren Spaziergangs - wenn allerdings zu viele Kinder unterwegs sind, raten die Beh\u00f6rden zur Schmuddelwetter-Variante: lieber drinnen verstecken. Picknicken oder Grillen ist nicht erlaubt, Parks bleiben allerdings ge\u00f6ffnet, wie etwa der von Schloss Neuschwanstein im Allg\u00e4u. Jedoch nur f\u00fcr Menschen, die allein, zusammen mit den Menschen ihres Haushalts oder dem Lebenspartner unterwegs sind. Von Besuchen bei Familienangeh\u00f6rigen au\u00dferhalb des eigenen Haushalts r\u00e4t das bayerische Innenministerium dringend ab. Wenn die allerdings pflegebed\u00fcrftig und auf Hilfe angewiesen sind, ist der Besuch erlaubt, sollte jedoch auf ein Minimum beschr\u00e4nkt werden. Ausfl\u00fcge an den See oder in die Alpen sind zwar nicht grunds\u00e4tzlich verboten - aber Beh\u00f6rden und der Alpenverein raten in der derzeitigen Situation ab, um die Einsatzkr\u00e4fte bei m\u00f6glichen Unf\u00e4llen nicht zu \u00fcberlasten. &quot;Spritztouren mit dem Pkw oder dem Motorrad sind nicht erlaubt&quot;, hei\u00dft es auf der Seite des bayerischen Innenministeriums. Kleing\u00e4rten d\u00fcrfen nach wie vor genutzt werden - allerdings auch beim Plausch mit dem Nachbarn den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht vergessen. <\/p>\n<p><strong>Th\u00fcringen: Schon wieder keine Feuer<\/strong><\/p>\n<p>Die Eiersuche im Kreis der Familie, im eigenen Wohnzimmer oder Garten muss wegen Corona nicht ausfallen, ebenso der Osterspaziergang. Aber: Im \u00f6ffentlichen Raum darf man nur allein, zusammen mit den Menschen, die im selben Haushalt leben oder mit h\u00f6chstens einer weiteren Person unterwegs sein. So steht es in der aktuell g\u00fcltigen Th\u00fcringer Verordnung. Nachdem schon im vergangenen Jahr wegen der Trockenheit viele Osterfeuer in Th\u00fcringen abgesagt werden mussten, fallen sie nun auch in diesem Jahr wegen der Kontaktbeschr\u00e4nkungen aus. Familien, die in einem Haushalt leben, d\u00fcrfen maximal eine weitere Person empfangen. Allerdings raten die Beh\u00f6rden davon ab, \u00e4ltere Menschen zu besuchen, schlie\u00dflich geh\u00f6ren sie zur Risikogruppe. Der Mindestabstand gilt nat\u00fcrlich auch in Th\u00fcringen, 1,5 Meter, sonst drohen 100 Euro Bu\u00dfgeld pro Person. Wer sich drau\u00dfen versammelt oder gar feiert, muss mit 400 Euro rechnen. <\/p>\n<p><strong>Bremen: Vernunft statt Verbot<\/strong><\/p>\n<p>In Bremen setzt man weniger auf Verbote als auf die Vernunft der B\u00fcrger: Osterfeiern im privaten Kreis seien nicht generell untersagt, aber bei jedem Zusammentreffen sollten die gesundheitlichen Risiken f\u00fcr alle ber\u00fccksichtigt werden, so der Corona-Krisenstab. Eiersuche im Garten oder drinnen und auch der Osterspaziergang sind also auch in Bremen nicht untersagt, Mindestabstand vorausgesetzt. Was auch \u00fcber Ostern nicht geht: als Tourist in Bremen \u00fcbernachten.   <\/p>\n<p><strong>Nordrhein-Westfalen: Dauercamper d\u00fcrfen bleiben<\/strong><\/p>\n<p>Auch an Rhein und Ruhr d\u00fcrfen die Eier im eigenen Garten oder in Gemeinschaftsg\u00e4rten von Mehrfamilienh\u00e4usern gesucht werden - nat\u00fcrlich unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Schreberg\u00e4rten, sehr beliebt im Ruhrgebiet, sind kein \u00f6ffentlicher Raum, hier darf also auch zusammen gefeiert werden, zumindest mit der h\u00e4uslichen Gemeinschaft. Dauercamper k\u00f6nnen auf dem Campingplatz bleiben, alle Neucamper m\u00fcssen warten, bis Corona weitergezogen ist. Wer zum Osterspaziergang raus will, darf das, wobei nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein sollten oder die Menschen, die ohnehin in einem gemeinsamen Haushalt leben. Und die Osterfeuer? Auch in NRW alle abgesagt. <\/p>\n<p><strong>Rheinland-Pfalz: Seien Sie vern\u00fcnftig<\/strong><\/p>\n<p>Strikte Verbote gibt es in Rheinland-Pfalz nicht so viele wie in anderen Bundesl\u00e4ndern. Aber die B\u00fcrger sollten vern\u00fcnftig sein, so der Tenor von Beh\u00f6rden und Regierung. Die Ostereiersuche im eigenen Garten, zusammen mit den Menschen, die im selben Haushalt leben, ist nat\u00fcrlich nicht untersagt. Ebenso wenig, dass Eltern, Gro\u00dfeltern oder andere Verwandte besucht werden oder zu Besuch kommen. Aber: Wenn m\u00f6glich, sollte auf alle privaten Reisen und Besuche verzichtet werden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Und so gilt auch beim Spaziergang am Osterwochenende: Gemeinsam mit den Menschen, die im selben Haushalt leben oder mit h\u00f6chstens einer haushaltsfremden Person, f\u00fcr die, die allein leben. Mindestabstand zu den \u00fcbrigen Spazierg\u00e4ngern auch hier wie \u00fcberall: 1,5 Meter. Osterfeuer gibt es in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr nicht, gegen das Grillen im eigenen Garten allerdings spricht nichts.  <\/p>\n<p><strong>Saarland: Polizei will verst\u00e4rkt kontrollieren<\/strong><\/p>\n<p>Auch im Saarland gelten nach wie vor die Kontaktbeschr\u00e4nkungen, auch \u00fcber Ostern. Ostereiersuche zu Hause, Spaziergang mit den Menschen, die im eigenen Haushalt leben oder einer weiteren Person sind in Ordnung. Aber Ansammlungen von Menschen sollen vermieden werden. Deshalb sind zahlreiche Ausflugsziele, Parkpl\u00e4tze und Wanderwege im Saarland gesperrt, etwa in Kirkel die Burgruine oder die Wanderwege Tafeltour und Felsenpfad. Die Stadt Saarbr\u00fccken sperrt von Karfreitag bis Montag die Parkpl\u00e4tze am Staden und am Deutsch-Franz\u00f6sischen Garten. Dort soll es auch Einlasskontrollen geben, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Park spazieren gehen. Die Polizei hat dar\u00fcber hinaus angek\u00fcndigt, die Einhaltung der Kontaktbeschr\u00e4nkungen \u00fcber die Feiertage verst\u00e4rkt zu kontrollieren, etwa an Ausflugszielen wie dem Losheimer Stausee oder dem Bostalsee. <\/p>\n<p><strong>Hessen: Raus ins Freie<\/strong><\/p>\n<p>Sie wollen Ihre Kinder Ostereier suchen lassen? Dagegen spricht nichts, nicht im eigenen Garten oder in \u00f6ffentlichen Parks, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Besuche von Familienmitgliedern sind nicht verboten, aber um die Eind\u00e4mmung des Coronavirus zu f\u00f6rdern, sollte m\u00f6glichst darauf verzichtet werden, hei\u00dft es bei den Beh\u00f6rden. Sich an der frischen Luft zu bewegen, spazieren gehen, joggen, auf B\u00e4nken sitzen - in Hessen alles erlaubt, allerdings nur allein, mit Menschen, die im selben Haushalt leben oder h\u00f6chstens einer haushaltsfremden Person. \u00d6ffentliche Osterfeuer? Abgesagt, ebenso wie andere Brauchtumsveranstaltungen, viele Ausflugsziele im Rheingau oder Taunus sind ohnehin gesperrt.  <\/p>\n<p><strong>Baden-W\u00fcrttemberg: Kretschmanns Enkel<\/strong><\/p>\n<p>Ministerpr\u00e4sident Winfried Kretschmann hat die Baden-W\u00fcrttemberger bereits \u00f6sterlich eingestimmt: Auf viele liebgewordene Gewohnheiten m\u00fcsse in diesem Jahr verzichtet werden. Zum Ostereiersuchen treffen? Erlaubt f\u00fcr alle, die ohnehin zusammen leben oder in gerader Linie verwandt sind, also Kinder, Gro\u00dfeltern, Enkel, Eltern. Verboten sind Familienfeiern also nicht, Kretschmann mahnt jedoch zur Vorsicht und verzichtet selbst auf Enkelbesuch: Man solle mit denen feiern, mit denen man in einem Haushalt lebt. &quot;Ich w\u00fcrde meine Enkel auch so gerne mal wiedersehen. Aber ich kann nur um Geduld bitten. Wir sind auf einem guten Weg, aber jetzt m\u00fcssen wir noch durchhalten&quot;, sagte Kretschmann in einem Interview mit dem SPIEGEL. Da es in Baden-W\u00fcrttemberg keine Ausgangssperre gibt, sind Spazierg\u00e4nge, Sport oder Parkbesuche nicht verboten, nat\u00fcrlich mit 1,5 Metern Abstand zueinander. Und nicht in gr\u00f6\u00dferen Gruppen, sondern nur mit den Menschen, mit denen man im Haushalt zusammenlebt oder maximal zu zweit. L\u00e4ngere Ausfl\u00fcge, etwa in den Schwarzwald, sollten ausbleiben, raten die Beh\u00f6rden, lieber in den Schrebergarten oder die Waldwege in der Umgebung erkunden. Immerhin sind in Baden-W\u00fcrttemberg, anders als in Bayern, Motorradtouren erlaubt, auch mit Beifahrer. Allerdings: bitte keine Gruppenausfahrten.<\/p>\n<p><strong>Niedersachsen: Mehr Grenzkontrollen<\/strong><\/p>\n<p>Ostereiersuche und auch Tagesausfl\u00fcge sind in Niedersachsen erlaubt, solange sich alle an die Kontaktauflagen halten. Nur zu zweit oder mit den Menschen, die im selben Haushalt leben. Der Osterspaziergang ist also gesichert. Allerdings nicht zu weit: Der Harz ist in dem Teil, der zu Sachsen-Anhalt geh\u00f6rt, f\u00fcr Touristen gesperrt, ebenso einige Bereiche des Steinhuder Meeres und die ostfriesischen Inseln. An den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen zu anderen Bundesl\u00e4ndern will die Polizei \u00fcber Ostern vermehrt kontrollieren. Und Osterfeuer? Einige werden unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit abgebrannt. Grillen im Privaten ist erlaubt, nicht jedoch im \u00f6ffentlichen Raum. <\/p>\n<p><strong>Schleswig-Holstein: Feiern mit bis zu zehn Familienmitgliedern<\/strong><\/p>\n<p>Die Familie, \u00f6sterlich vereint bei der Eiersuche im Garten: In Schleswig-Holstein ist das erlaubt, sogar im gr\u00f6\u00dferen Rahmen als anderswo. Bis zu zehn Familienmitglieder, etwa Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Geschwister, Gro\u00dfeltern oder Enkel d\u00fcrfen sich an Ostern treffen, auch wenn sie daf\u00fcr nach Schleswig-Holstein einreisen m\u00fcssen. Nat\u00fcrlich gilt auch hier: Mindestabstand, 1,50 Meter. Wenn m\u00f6glich, sollte trotzdem darauf verzichtet werden, mit zu vielen Menschen zusammen zu feiern. Gro\u00dfe Osterfeuer sind in Schleswig-Holstein untersagt, privat ist ein Osterfeuer im Garten zwar erlaubt, nicht jedoch mit G\u00e4sten. Wer zu Ostern innerhalb von Schleswig-Holstein verreisen will, darf das tun, allerdings sind nur Tagesreisen gestattet. Restaurants und Gastst\u00e4tten sind alle geschlossen. Auf die Inseln oder Halligen d\u00fcrfen nur Menschen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben. Auch Ausfl\u00fcge nach D\u00e4nemark sind nicht m\u00f6glich. <\/p>\n<p><strong>Mecklenburg-Vorpommern: Neue Reisefreiheit<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns sind nun doch Tagesausfl\u00fcge erlaubt, etwa auf die Inseln oder an die K\u00fcste. Die recht strengen Beschr\u00e4nkungen wurden am Donnerstag vom Oberverwaltungsgericht Greifswald im Eilverfahren gekippt. Nach wie vor sollen aber \u00fcber die Feiertage die Grenzkontrollen verst\u00e4rkt werden. Ostereier suchen, Besuche innerhalb der Kernfamilie, Osterspazierg\u00e4nge und kleinere Radtouren - alles erlaubt in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings raten Beh\u00f6rden und Regierung dazu, wenn m\u00f6glich auf Familienbesuche in gr\u00f6\u00dferem Rahmen zu verzichten. Zum Schutz aller. <\/p>\n<p><strong>Sachsen: Mehr Verst\u00f6\u00dfe, mehr Kontrollen<\/strong><\/p>\n<p>In Sachsen haben die Verst\u00f6\u00dfe gegen die Kontaktauflagen und Ausgangsbeschr\u00e4nkungen in den vergangenen zwei Tagen wieder zugenommen - deshalb will die Polizei die Kontrollen \u00fcber Ostern ausweiten. Die Regeln in Sachsen sind etwas strenger als in anderen Bundesl\u00e4ndern: Familienangeh\u00f6rige d\u00fcrfen nur besucht werden, wenn sie am selben Ort wohnen. Sport und Ausfl\u00fcge sollten auch \u00fcber Ostern nur im Umfeld des Wohnbereichs erfolgen. Was das hei\u00dft? Etwa 15 Kilometer rund um das eigene Zuhause, so das Oberverwaltungsgericht Bautzen. Ob das genau eingehalten wird, werde allerdings nicht offensiv kontrolliert, lie\u00df die Polizei wissen. Generell gilt bei allen Aktivit\u00e4ten im \u00f6ffentlichen Raum: Abstand, mindestens 1,5 Meter. Motorradausfl\u00fcge sind in Sachsen \u00fcbrigens verboten, anders als etwa in Baden-W\u00fcrttemberg. <\/p>\n<p><strong>Sachsen-Anhalt: Familienbesuch ja, Tourismus nein<\/strong><\/p>\n<p>In Sachsen-Anhalt gilt grunds\u00e4tzlich, auch \u00fcber Ostern: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gr\u00fcnde erlaubt. So steht es in der aktuell g\u00fcltigen Verordnung. Was triftige Gr\u00fcnde sind? Insbesondere der &quot;Besuchbei Ehe- und Lebenspartnern, eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschr\u00e4nkungen (au\u00dferhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich.&quot; Die Ostereiersuche (im eigenen Garten, nicht im \u00f6ffentlichen Raum) oder auch Spazierg\u00e4nge (mit den Menschen, die im selben Haushalt leben oder mit h\u00f6chstens einer weiteren Person) sind also erlaubt. Trotzdem betonen Beh\u00f6rden und Regierung, insbesondere \u00e4ltere Menschen, die zur Risikogruppe geh\u00f6ren, sollten gesch\u00fctzt werden - im Zweifel sollte auf einen Besuch also eher verzichtet werden. Touristische Ausfl\u00fcge sind untersagt - allerdings nicht Familienbesuche, daf\u00fcr d\u00fcrfen auch Verwandte aus anderen Bundesl\u00e4ndern anreisen, sofern nicht die Bestimmungen der anderen L\u00e4nder dagegen sprechen. Motorradausfl\u00fcge allerdings sind in Sachsen-Anhalt auch \u00fcber Ostern nicht zul\u00e4ssig. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eiersuche im Park, im eigenen Garten oder in der Wohnung? Und der Besuch bei der Oma? In den einzelnen Bundesl\u00e4ndern sind die Corona-Regeln zu Ostern sehr unterschiedlich. Der \u00dcberblick. 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