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Corona-Krise: Was an Ostern noch erlaubt ist — und was nicht

09 апреля
18:51 2020

Eiersuche im Park, im eigenen Garten oder in der Wohnung? Und der Besuch bei der Oma? In den einzelnen Bundesländern sind die Corona-Regeln zu Ostern sehr unterschiedlich. Der Überblick.

Die frohe Botschaft zuerst: Die Ostereiersuche ist sicher, in allen Bundesländern, selbstverständlich. Aber wo genau? Und was ist mit Familientreffen? Da fangen die Unterschiede schon an: Schleswig-Holstein erlaubt Familientreffen von maximal zehn Personen, Baden-Württemberg nur von Verwandten in gerader Linie. Und Motorradtouren? In Sachsen nicht, in Baden-Württemberg ja. Sie merken schon, es geht um Details. Damit Sie schnell Bescheid wissen, was bei Ihnen über Ostern erlaubt ist und was nicht, hier der Überblick:

Hamburg: Feuer nein, Spazieren ja

Ostereiersuchen? Im eigenen Garten kein Problem, auch in den Grünanlagen eines Mehrparteienhauses - solange der Abstand gewahrt wird. Zur Erinnerung: 1,50 Meter, zwei Meter schaden natürlich auch nicht. Auch der Spaziergang ist erlaubt, im Wald, im Park, wo auch immer, allerdings nur mit den Menschen, die im eigenen Haushalt leben, also der Familie, dem Lebenspartner. Wer allein lebt, darf mit höchstens einer haushaltsfremden Person unterwegs sein. Von großen Familientreffen sollten die Hamburger doch bitte absehen, rät Bürgermeister Peter Tschentscher, strikt verboten ist der Besuch von Angehörigen an Ostern jedoch nicht. Mit Feuer wird in Hamburg in diesem Jahr allerdings nicht gefeiert, alle Osterfeuer sind abgesagt.

Berlin: Joggen in Brandenburg?

Ostereier dürfen draußen gesucht werden, egal wo, Hauptsache, die Abstandsregeln werden eingehalten. Und auch ein Osterfeuer ist erlaubt, im eigenen Garten, sogar ohne umweltrechtliche Genehmigung. Allerdings nur mit den Menschen, die zusammen im Haushalt leben oder dem Partner oder der Partnerin. Denn die Kontaktbeschränkungen bleiben auch über Ostern in Kraft: Ältere oder kranke Menschen dürfen zwar grundsätzlich außerhalb von Pflegeeinrichtungen besucht werden, aber wenn möglich sollte der Kontakt trotzdem vermieden werden, schließlich gehören diese zur Risikogruppe. Wer im gleichen Haushalt lebt, darf natürlich zusammen feiern - und auch raus, sogar ins nahe gelegene Brandenburg, wenn sich alle "maßvoll verhalten", wie es Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen ausdrückt. Brandenburg werde für die Berliner Bürger nicht gesperrt. Allerdings nur zu sportlichen Zwecken; Restaurants und Cafés sind dicht. Also: Ausflug nein, Joggen schon.

Brandenburg: Eiersuche zu Hause

Auf Ausflüge und Reisen sollten die Brandenburger auch an Ostern verzichten, rät Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher und empfiehlt, auch die Ostereier zu Hause zu verstecken. Wer draußen unterwegs ist, soll den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zusammen feiern dürfen die Menschen, die zusammen in einem Haushalt leben. Die Eindämmungsverordnung untersagt auch an Ostern jegliche Feste oder Versammlungen darüber hinaus. Nonnenmacher in ihrer Mitteilung an die Bürger: "Wir alle müssen auf private Familienfeiern, gemeinsame Ausflüge, Gottesdienstbesuche, Osterfeuer und andere traditionelle Osterbräuche in diesem Jahr bedauerlicherweise verzichten."

Bayern: Kleingarten statt Grillen im Park

Ostereier suchen? Ja, theoretisch auch in öffentlichen Grünanlagen, etwa im Rahmen des familiären Spaziergangs - wenn allerdings zu viele Kinder unterwegs sind, raten die Behörden zur Schmuddelwetter-Variante: lieber drinnen verstecken. Picknicken oder Grillen ist nicht erlaubt, Parks bleiben allerdings geöffnet, wie etwa der von Schloss Neuschwanstein im Allgäu. Jedoch nur für Menschen, die allein, zusammen mit den Menschen ihres Haushalts oder dem Lebenspartner unterwegs sind. Von Besuchen bei Familienangehörigen außerhalb des eigenen Haushalts rät das bayerische Innenministerium dringend ab. Wenn die allerdings pflegebedürftig und auf Hilfe angewiesen sind, ist der Besuch erlaubt, sollte jedoch auf ein Minimum beschränkt werden. Ausflüge an den See oder in die Alpen sind zwar nicht grundsätzlich verboten - aber Behörden und der Alpenverein raten in der derzeitigen Situation ab, um die Einsatzkräfte bei möglichen Unfällen nicht zu überlasten. "Spritztouren mit dem Pkw oder dem Motorrad sind nicht erlaubt", heißt es auf der Seite des bayerischen Innenministeriums. Kleingärten dürfen nach wie vor genutzt werden - allerdings auch beim Plausch mit dem Nachbarn den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht vergessen.

Thüringen: Schon wieder keine Feuer

Die Eiersuche im Kreis der Familie, im eigenen Wohnzimmer oder Garten muss wegen Corona nicht ausfallen, ebenso der Osterspaziergang. Aber: Im öffentlichen Raum darf man nur allein, zusammen mit den Menschen, die im selben Haushalt leben oder mit höchstens einer weiteren Person unterwegs sein. So steht es in der aktuell gültigen Thüringer Verordnung. Nachdem schon im vergangenen Jahr wegen der Trockenheit viele Osterfeuer in Thüringen abgesagt werden mussten, fallen sie nun auch in diesem Jahr wegen der Kontaktbeschränkungen aus. Familien, die in einem Haushalt leben, dürfen maximal eine weitere Person empfangen. Allerdings raten die Behörden davon ab, ältere Menschen zu besuchen, schließlich gehören sie zur Risikogruppe. Der Mindestabstand gilt natürlich auch in Thüringen, 1,5 Meter, sonst drohen 100 Euro Bußgeld pro Person. Wer sich draußen versammelt oder gar feiert, muss mit 400 Euro rechnen.

Bremen: Vernunft statt Verbot

In Bremen setzt man weniger auf Verbote als auf die Vernunft der Bürger: Osterfeiern im privaten Kreis seien nicht generell untersagt, aber bei jedem Zusammentreffen sollten die gesundheitlichen Risiken für alle berücksichtigt werden, so der Corona-Krisenstab. Eiersuche im Garten oder drinnen und auch der Osterspaziergang sind also auch in Bremen nicht untersagt, Mindestabstand vorausgesetzt. Was auch über Ostern nicht geht: als Tourist in Bremen übernachten.

Nordrhein-Westfalen: Dauercamper dürfen bleiben

Auch an Rhein und Ruhr dürfen die Eier im eigenen Garten oder in Gemeinschaftsgärten von Mehrfamilienhäusern gesucht werden - natürlich unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Schrebergärten, sehr beliebt im Ruhrgebiet, sind kein öffentlicher Raum, hier darf also auch zusammen gefeiert werden, zumindest mit der häuslichen Gemeinschaft. Dauercamper können auf dem Campingplatz bleiben, alle Neucamper müssen warten, bis Corona weitergezogen ist. Wer zum Osterspaziergang raus will, darf das, wobei nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein sollten oder die Menschen, die ohnehin in einem gemeinsamen Haushalt leben. Und die Osterfeuer? Auch in NRW alle abgesagt.

Rheinland-Pfalz: Seien Sie vernünftig

Strikte Verbote gibt es in Rheinland-Pfalz nicht so viele wie in anderen Bundesländern. Aber die Bürger sollten vernünftig sein, so der Tenor von Behörden und Regierung. Die Ostereiersuche im eigenen Garten, zusammen mit den Menschen, die im selben Haushalt leben, ist natürlich nicht untersagt. Ebenso wenig, dass Eltern, Großeltern oder andere Verwandte besucht werden oder zu Besuch kommen. Aber: Wenn möglich, sollte auf alle privaten Reisen und Besuche verzichtet werden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Und so gilt auch beim Spaziergang am Osterwochenende: Gemeinsam mit den Menschen, die im selben Haushalt leben oder mit höchstens einer haushaltsfremden Person, für die, die allein leben. Mindestabstand zu den übrigen Spaziergängern auch hier wie überall: 1,5 Meter. Osterfeuer gibt es in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr nicht, gegen das Grillen im eigenen Garten allerdings spricht nichts.

Saarland: Polizei will verstärkt kontrollieren

Auch im Saarland gelten nach wie vor die Kontaktbeschränkungen, auch über Ostern. Ostereiersuche zu Hause, Spaziergang mit den Menschen, die im eigenen Haushalt leben oder einer weiteren Person sind in Ordnung. Aber Ansammlungen von Menschen sollen vermieden werden. Deshalb sind zahlreiche Ausflugsziele, Parkplätze und Wanderwege im Saarland gesperrt, etwa in Kirkel die Burgruine oder die Wanderwege Tafeltour und Felsenpfad. Die Stadt Saarbrücken sperrt von Karfreitag bis Montag die Parkplätze am Staden und am Deutsch-Französischen Garten. Dort soll es auch Einlasskontrollen geben, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Park spazieren gehen. Die Polizei hat darüber hinaus angekündigt, die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage verstärkt zu kontrollieren, etwa an Ausflugszielen wie dem Losheimer Stausee oder dem Bostalsee.

Hessen: Raus ins Freie

Sie wollen Ihre Kinder Ostereier suchen lassen? Dagegen spricht nichts, nicht im eigenen Garten oder in öffentlichen Parks, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Besuche von Familienmitgliedern sind nicht verboten, aber um die Eindämmung des Coronavirus zu fördern, sollte möglichst darauf verzichtet werden, heißt es bei den Behörden. Sich an der frischen Luft zu bewegen, spazieren gehen, joggen, auf Bänken sitzen - in Hessen alles erlaubt, allerdings nur allein, mit Menschen, die im selben Haushalt leben oder höchstens einer haushaltsfremden Person. Öffentliche Osterfeuer? Abgesagt, ebenso wie andere Brauchtumsveranstaltungen, viele Ausflugsziele im Rheingau oder Taunus sind ohnehin gesperrt.

Baden-Württemberg: Kretschmanns Enkel

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Baden-Württemberger bereits österlich eingestimmt: Auf viele liebgewordene Gewohnheiten müsse in diesem Jahr verzichtet werden. Zum Ostereiersuchen treffen? Erlaubt für alle, die ohnehin zusammen leben oder in gerader Linie verwandt sind, also Kinder, Großeltern, Enkel, Eltern. Verboten sind Familienfeiern also nicht, Kretschmann mahnt jedoch zur Vorsicht und verzichtet selbst auf Enkelbesuch: Man solle mit denen feiern, mit denen man in einem Haushalt lebt. "Ich würde meine Enkel auch so gerne mal wiedersehen. Aber ich kann nur um Geduld bitten. Wir sind auf einem guten Weg, aber jetzt müssen wir noch durchhalten", sagte Kretschmann in einem Interview mit dem SPIEGEL. Da es in Baden-Württemberg keine Ausgangssperre gibt, sind Spaziergänge, Sport oder Parkbesuche nicht verboten, natürlich mit 1,5 Metern Abstand zueinander. Und nicht in größeren Gruppen, sondern nur mit den Menschen, mit denen man im Haushalt zusammenlebt oder maximal zu zweit. Längere Ausflüge, etwa in den Schwarzwald, sollten ausbleiben, raten die Behörden, lieber in den Schrebergarten oder die Waldwege in der Umgebung erkunden. Immerhin sind in Baden-Württemberg, anders als in Bayern, Motorradtouren erlaubt, auch mit Beifahrer. Allerdings: bitte keine Gruppenausfahrten.

Niedersachsen: Mehr Grenzkontrollen

Ostereiersuche und auch Tagesausflüge sind in Niedersachsen erlaubt, solange sich alle an die Kontaktauflagen halten. Nur zu zweit oder mit den Menschen, die im selben Haushalt leben. Der Osterspaziergang ist also gesichert. Allerdings nicht zu weit: Der Harz ist in dem Teil, der zu Sachsen-Anhalt gehört, für Touristen gesperrt, ebenso einige Bereiche des Steinhuder Meeres und die ostfriesischen Inseln. An den Grenzübergängen zu anderen Bundesländern will die Polizei über Ostern vermehrt kontrollieren. Und Osterfeuer? Einige werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgebrannt. Grillen im Privaten ist erlaubt, nicht jedoch im öffentlichen Raum.

Schleswig-Holstein: Feiern mit bis zu zehn Familienmitgliedern

Die Familie, österlich vereint bei der Eiersuche im Garten: In Schleswig-Holstein ist das erlaubt, sogar im größeren Rahmen als anderswo. Bis zu zehn Familienmitglieder, etwa Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Geschwister, Großeltern oder Enkel dürfen sich an Ostern treffen, auch wenn sie dafür nach Schleswig-Holstein einreisen müssen. Natürlich gilt auch hier: Mindestabstand, 1,50 Meter. Wenn möglich, sollte trotzdem darauf verzichtet werden, mit zu vielen Menschen zusammen zu feiern. Große Osterfeuer sind in Schleswig-Holstein untersagt, privat ist ein Osterfeuer im Garten zwar erlaubt, nicht jedoch mit Gästen. Wer zu Ostern innerhalb von Schleswig-Holstein verreisen will, darf das tun, allerdings sind nur Tagesreisen gestattet. Restaurants und Gaststätten sind alle geschlossen. Auf die Inseln oder Halligen dürfen nur Menschen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben. Auch Ausflüge nach Dänemark sind nicht möglich.

Mecklenburg-Vorpommern: Neue Reisefreiheit

Für die Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns sind nun doch Tagesausflüge erlaubt, etwa auf die Inseln oder an die Küste. Die recht strengen Beschränkungen wurden am Donnerstag vom Oberverwaltungsgericht Greifswald im Eilverfahren gekippt. Nach wie vor sollen aber über die Feiertage die Grenzkontrollen verstärkt werden. Ostereier suchen, Besuche innerhalb der Kernfamilie, Osterspaziergänge und kleinere Radtouren - alles erlaubt in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings raten Behörden und Regierung dazu, wenn möglich auf Familienbesuche in größerem Rahmen zu verzichten. Zum Schutz aller.

Sachsen: Mehr Verstöße, mehr Kontrollen

In Sachsen haben die Verstöße gegen die Kontaktauflagen und Ausgangsbeschränkungen in den vergangenen zwei Tagen wieder zugenommen - deshalb will die Polizei die Kontrollen über Ostern ausweiten. Die Regeln in Sachsen sind etwas strenger als in anderen Bundesländern: Familienangehörige dürfen nur besucht werden, wenn sie am selben Ort wohnen. Sport und Ausflüge sollten auch über Ostern nur im Umfeld des Wohnbereichs erfolgen. Was das heißt? Etwa 15 Kilometer rund um das eigene Zuhause, so das Oberverwaltungsgericht Bautzen. Ob das genau eingehalten wird, werde allerdings nicht offensiv kontrolliert, ließ die Polizei wissen. Generell gilt bei allen Aktivitäten im öffentlichen Raum: Abstand, mindestens 1,5 Meter. Motorradausflüge sind in Sachsen übrigens verboten, anders als etwa in Baden-Württemberg.

Sachsen-Anhalt: Familienbesuch ja, Tourismus nein

In Sachsen-Anhalt gilt grundsätzlich, auch über Ostern: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. So steht es in der aktuell gültigen Verordnung. Was triftige Gründe sind? Insbesondere der "Besuchbei Ehe- und Lebenspartnern, eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich." Die Ostereiersuche (im eigenen Garten, nicht im öffentlichen Raum) oder auch Spaziergänge (mit den Menschen, die im selben Haushalt leben oder mit höchstens einer weiteren Person) sind also erlaubt. Trotzdem betonen Behörden und Regierung, insbesondere ältere Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollten geschützt werden - im Zweifel sollte auf einen Besuch also eher verzichtet werden. Touristische Ausflüge sind untersagt - allerdings nicht Familienbesuche, dafür dürfen auch Verwandte aus anderen Bundesländern anreisen, sofern nicht die Bestimmungen der anderen Länder dagegen sprechen. Motorradausflüge allerdings sind in Sachsen-Anhalt auch über Ostern nicht zulässig.

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